Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beim Benz -
Das Hofbräu Zelt
§ 1 Geltungsbereich
1.1 | Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und deren Kunden. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen unserer Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde sowohl die AGB als auf die Hausordnung als verbindlich an.
1.2 | Die AGB der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3 | Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail) maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 | Alle Angebote der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 | Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
2.3 | Die Annahme erfolgt schriftlich durch das Zusenden der Rechnung (Reservierungsbestätigung) per E-Mail.
2.4 | Mit Bezahlung der Rechnung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Reservierung.
§ 3 Preise und Zahlung
3.1 | Die Rechnung der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH enthält die Mindestabnahme inklusive Bediengeld für eine Reservierung im Festzelt. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Leistungsumfang.
3.2 | Die Rechnung ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
3.3 | Zahlungen sind auf das von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
3.4 | Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Ausführung der Leistungen
4.1 | Der Kunde ist nicht berechtigt ins Festzelt eigene Speisen, Getränke oder Speisen Dritter mitzubringen.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
5.1 | Überlässt die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen zum Mitnehmen, übernimmt die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr.
5.2 | Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3 | Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
5.4 | Die BENZ & CO. Festbetriebe GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.
§ 6 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände
6.1 | Die von der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, etc.) dürfen nicht mitgenommen werden.
§ 7 Stornobedingungen
7.1 | Eine Reduzierung oder eine komplette Stornierung der Reservierung ist kostenfrei, innerhalb von 14 Tagen (vor Festbeginn), solange noch keine Zahlung erfolgt ist, möglich.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
8.1 | Die rechtlichen Beziehungen zwischen der BENZ & CO. Festbetriebe GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
8.2 | Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde
a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder
c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.3 | Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
§ 9 EU-Online Streitbeilegung
9.1 | Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 10 Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Informationspflicht§36 und §37 VSBG
10.1 | Die Firma BENZ & CO. Festbetriebe GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
10.2 | Eine für Sie zuständige Streitbeilegungsstelle wäre die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V.
StraßburgerStr. 8
77694 Kehl
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren allerdings ab.